Pandemie wirksam bekämpfen und negative Auswirkungen abfedern – FDP Aargau fasst Ja-Parole zum Covid-Gesetz

Die FDP Aargau befürwortet das Bundesgesetz zur Covid-19-Bekämpfung, das am 13. Juni 2021 zur Abstimmung gelangt. Die Geschäftsleitung hat an ihrer letzten Sitzung einstimmig die Ja-Parole gefasst. Das Covid-19-Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Verlängerung der nach wie vor notwendigen Massnahmen zur Pandemiebekämpfung. Auf diese Weise können unter anderem ausreichende Kapazitäten und Versorgung im Gesundheitswesen, Härtefallmassnahmen für Unternehmen, die Unterstützung von Kultur und Verdienstausfalls/Kurzarbeitsentschädigung sichergestellt werden.

Wie Ständerat Thierry Burkart im Rahmen der Geschäftsleitungssitzung ausführte, geht es beim Covid-19-Gesetz hauptsächlich darum, die negativen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern; mit gezielten Unterstützungen durch Kurzarbeitsentschädigungen, Härtefallgeldern für Unternehmen sowie Hilfe für Kultur, Medien und Sport. Wird das Gesetz abgelehnt, können Betroffene künftig nicht mehr auf Unterstützungsmassnahmen zählen. Alle seit letztem Herbst beschlossenen Hilfsmassnahmen der Kantone würden hinfällig, mit entsprechend fatalen Folgen für die Betroffenen. Auch schafft das Gesetz die Möglichkeit, durch rasche Entscheidungswege die Versorgung im Gesundheitswesen sicherzustellen. Direktiven zu Impfungen, Regelungen zu Schutzmassnahmen oder Bestimmungen zum Tragen von Schutzmasken sind hingegen nicht Bestandteil der Vorlage.

Klare Leitplanken für den Bundesrat
Zu Beginn der Pandemie Anfang 2020 erliess der Bundesrat im Alleingang Massnahmen, die auf dem flexiblen Notrecht basieren. Das Covid-19-Gesetz schafft nun einen klaren Rahmen für das Handeln des Bundesrats. Die heutige Ausganslage ist eine andere als zu Beginn der Pandemie. Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 haben einen längeren Zeithorizont und verlangen keine derart dynamischen Entscheidungen mehr wie 2020. Es ist deshalb sinnvoll, dem Bundesrat klare Leitplanken vorzugeben. So muss die Landesregierung bei geplanten neuen Massnahmen vorgängig Kantone, Dachverbände und Parlament konsultieren. Dies gehört zu einer funktionierenden direkten Demokratie und ist ein wichtiger Schritt weg vom Ausnahmezustand und Notrecht zurück zu einer gewissen Normalität.

Lukas Pfisterer, Grossrat und Parteipräsident: «Das Covid-19-Gesetz setzt am richtigen Ort an. Es gewährleistet effiziente und zielgerichtete Unterstützung derjenigen, die gesundheitlich oder wirtschaftlich auf Hilfe angewiesen sind. Die Pandemie kann wirksam und breit abgestützt mit den bewährten Mitteln einer Demokratie bekämpft werden, ohne weiter auf Notrecht zurückgreifen zu müssen.»

 

Weitere Auskünfte:

Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Stefan Huwyler, Grossrat, Geschäftsführer, Tel. 062 824 54 21